EinleitungAktuellesN-W-O-11554EU-ThemenWirtschaft & FinanzenGästebuchImpressumKontakt
ZurückVor
drucken


EU - Recht

Der Lissabon-Vertrag – Ein undemokratisches Machwerk

 
Verfassungsgericht der BRD ignoriert neue Klagen zum Vertrag von Lissabon

Artikel von: Sarah L. Hassel – Reusing;  SaarBreaker 22. Oktober 2009

Am 22.09.2009 hat das Bundesverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden, welche jeweils Anträge auf einstweilige Anordnung enthalten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Davon war eine Verfassungsbeschwerde vom 17.09.2009 von Prof. Dr. Kerber (Az. 2 BvR 2136/09) und waren drei vom 18.09.2009 von der international bekannten Bürger- und Menschenrechtlerin und Bundestagskandidatin der Ökologisch Demokratischen Partei (ödp) Sarah Luzia Hassel-Reusing (Az. 2 BvR 2167/09).

Unter dem Link www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-106.html wurde vom Bundesverfassungsgericht dazu eine irreführende Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegeben. Darin wurde der Eindruck erweckt, als wäre am 22.09.2009 nur eine Verfassungsbeschwerde bzgl. der Begleitgesetze nicht zur Entscheidung angenommen worden! Das ist eine offensichtliche Verheimlichung – in deutlichem Kontrast zur Begründungs- und Transparenzpflicht hoheitlichen Handelns in einem Rechtsstaat ebenso wie zur üblichen Verfahrensweise des Bundesverfassungsgerichts.
Die Menschenrechtlerin hat in ihren Verfassungsbeschwerden insbesondere geltend gemacht, dass der "Vertrag von Lissabon" nur ratifiziert werden darf, wenn vorher der Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" ausdrücklich im Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) verboten wird.

Der "Gewährleistungsstaat" ist mit dem GG schon vom "Ansatz" des GG her unvereinbar. Das hat der heutige Vorsitzende des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, in These 12 eines Vortrags vor der Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer (VVDStRL) im Oktober 2002 gesagt.

Die Aussage von Herrn Prof. Dr. Voßkuhle, die Verfassung (also das deutsche Grundgesetz)sei schon vom Ansatz her auf ein Mixtum zwischen Staat und "Gesellschaft" (Privatwirtschaft) nicht eingerichtet, bedeutet im Klartext nichts anderes, als dass ihm vollkommen bewusst sein muss, dass bereits die von ihm im Oktober 2002 vorgestellte Version eines "Gewährleistungsstaats" in höchstem Maße verfassungswidrig ist.
Heute ist Herr Prof. Dr. Voßkuhle, was im Oktober 2002 noch niemand ahnen konnte, Vorsitzender des für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden zum Zustimmungsgesetz und zu den Begleitgesetzen zum "Vertrag von Lissabon" zuständigen 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts.
Nun will der "Vertrag von Lissabon" eine wesentlich radikalere Version des "Gewährleistungsstaats" in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten erzwingen als die, welche Herr Prof. Dr. Voßkuhle damals trotz ihrer Unvereinbarkeit mit dem GG vor Deutschlands mächtigster Staatsrechtlervereinigung vorgestellt hat.


Bereits eine frühere Verfassungsbeschwerde der Bürgerrechtlerin gegen das Zustimmungsgesetz zum "Vertrag von Lissabon", welche ebenfalls die Verfassungswidrigkeit des Staatsformwechsels zum "Gewährleistungsstaat" bewiesen hatte, ist vom Bundesverfassungsgericht – ohne jegliche Begründung – formal nicht zur Entscheidung angenommen worden, obwohl die damalige Verfassungsbeschwerde offensichtlich rechtsfortbildend war, denn auf Grund der Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hat das Bundesverfassungsgericht am 30.06.2009 erkannt, dass die Grundrechte und Strukturprinzipien das höchste Recht in Deutschland sind, dass der Staatsauftrag Frieden so hochrangig für Deutschland ist wie die gesamte europäische Einigung zusammen, und dass sämtliche Vorschriften des EU-Rechts zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nicht supranationalisiert werden dürfen. Die Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/ 08 war am 24.09.2008 eingegangen, offensichtlich zulässig und begründet. Sie enthielt einen Befangenheitsantrag gegenüber Herrn Prof. Dr. Voßkuhle und einen Antrag auf einstweilige Anordnung zum Befangenheitsantrag. Trotzdem wurde vom Gericht zugelassen, dass der Bundespräsident die Verkündung des Zustimmungsgesetzes zum "Vertrag von Lissabon" am 08.10.2008 veranlasst hat. Die Verkündung ist damals am 14.10.2008 (BGBL II 2008,1038) erfolgt.
Und das, obwohl die Verfassungswidrigkeit vor allem bzgl. des Staatsformwechsels zum "Gewährleistungsstaat" nachgewiesen wurde. Die Bürgerrechtlerin hat damals aus Respekt vor den Persönlichkeitsrechten des Richters den Abschnitt mit dem Befangenheitsantrag nicht der Öffentlichkeit präsentiert. Auch nach dem ersten Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 hat sie noch geglaubt, dass das Gericht, beschämt von den eigenen Unregelmäßigkeiten, die Frage des "Gewährleistungsstaates" lieber auf der Ebene der Begleitgesetze klären wollte. Sie hat sogar auf einen zweiten Befangenheitsantrag verzichtet und stattdessen Herrn Prof. Dr. Voßkuhles im Oktober 2002 offensichtlich vorhandene Ehrlichkeit transparent gemacht.

Der "Vertrag von Lissabon" würde alle 27 Mitgliedsstaaten über Art. 14 AEUV zwingen, ihre Daseinsvorsorge ("Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse") an Privatfirmen zu vergeben. Und über Art. 2 des Protokolls Nr. 26 müssten sogar die hoheitlichen Aufgaben ("nichtwirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse") des Staates grundsätzlich an Privatfirmen vergeben werden. Der Staat würde größtenteils zur Fassade degradiert. Und Art. 14 AEUV würde obendrein noch die Organe der EU verpflichten, sekundärrechtlich die Art und Weise der Vergabe im Verordnungswege zu regeln, sodass die mitgliedsstaatlichen Parlamente nicht einmal mehr über die Art und Weise der Vergabe mitentscheiden könnten, geschweige vom Umfang oder gar vom Grunde her.

Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht wären nur noch die Bereiche, die in Art. 4 EUV stehen – grundlegende Funktionen des Staates (Parlament, Regierung, oberste Gerichte etc., vermutlich auch die Ministerien), nationale Sicherheit (Militär, Geheimdienst, Diplomaten, Herstellung von Geld und Pässen) und öffentliche Ordnung (Polizei, Gefängnisse, Strafrechtspflege, etc.).
Aber die gesamte Verwaltung unterhalb der Ministerien und auch die meisten Gerichte müssten an Privatfirmen vergeben werden.


Noch nicht genug damit. Über das wirtschaftliche Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV) könnten, wenn ein Staat freiwillig Teile der über Art. 4 EUV von der funktionellen Privatisierungspflicht ausgenommenen Bereiche vergeben würde, über Klagen vor dem EUGH alle Mitgliedstatten gezwungen werden, die gleichen Bereiche ebenfalls zu vergeben. In Baden - Württemberg und in Österreich wird z. B. die Bewährungshilfe, obwohl Teil der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 4 EUV, an privat vergeben.
Durch eine Klage vor dem EUGH auf Art. 18 AEUV könnten nach dem Staatsreformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, das gleich zu tun. Schlimmer noch: Großbritannien hat sogar einen Teil seiner Gefängnisse und einen Teil seiner Kampfdienstleistungen in Afghanistan an Privatfirmen vergeben; auch hierzu wäre schnell mit Klagen vor dem EUGH zu rechnen, welche das gleiche EU-weit durchsetzen würden. Auf diese Weise würden in absehbarer Zeit sämtliche Gefängnisse in der EU sowie große Teile des Militärs in Europa in Richtung Privatfirmen erodiert. In ganz Europa würden private Sicherheitsfirmen zum Staat im Staate. Wie die Paramilitärs in Kolumbien. Das wäre das Ende der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§4 Abs. 2 BVerfSchG) in Europa.

Der Kontrollverlust über Verwaltung, Sicherheit und die meisten Gerichte wäre für Deutschland nicht nur verfassungswidrig, weil mit Rechtsstaat und Demokratie unvereinbar, sondern obendrein verfassungsfeindlich, weil der "Gewährleistungsstaat" mit sämtlichen Merkmalen der in §4 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes definierten freiheitlich-demokratischen Grundordnung kollidiert.

Nach dem Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" würden die günstigsten Angebote für die hoheitlichen Aufgaben voraussichtlich meist von den Firmen kommen, die selbst nicht kontrolliert werden und gleichzeitig ihren Konkurrenten möglichst viele Steine in den Weg legen wollen, oder die ganz einfach undemokratisch politische Ziele durchsetzen wollen. Dann würden Umweltämter demnächst von der Industrie, Landwirtschaftsämter von Gentechnikfirmen, Sozialämter von Söldnerfirmen, Bauämter und Katasterämter von Baufirmen, Gerichte und Erstellung von Gesetzentwürfen von Anwaltsfirmen betrieben.
Selbst die praktische Umsetzung von Vorschriften wie die Solidaritätsklausel (Art. 222 AEUV), welche Militäreinsätze im Inneren der EU bei undefinierten "vom Menschen verursachten Katastrophen" erlauben würde, wäre in der Hand von Privatfirmen. Es besteht die dringende Gefahr, dass nach Inkrafttreten des "Vertrags von Lissabon" bald Söldnerfirmen gewaltsam für politische Ziele kämpfen würden. Auch in Kolumbien und Afghanistan sind private Sicherheitsfirmen mangels funktionierender Dienstaufsicht in die Kriminalität eingestiegen.

Die Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing hat dies in ihrer am 18. 09.2009 eingelegten Verfassungsbeschwerde bewiesen.

Das Wegschauen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundespräsidenten im Angesicht der ihnen minutiös nachgewiesenen Verfassungswidrigkeit und Verfassungsfeindlichkeit des "Gewährleistungsstaats" von Lissabon ist das schlimmste Ereignis für den Rechtsstaat in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Sowohl der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts als auch der Bundespräsident sollten nach Rechtsauffassung der Menschenrechtlerin darüber nachdenken, zurückzutreten – aus Respekt vor den höchsten Organen unseres Staates, welche sie bisher repräsentieren – und aus dem Respekt vor dem Volk, denn nach Rn. 216 bis 218 des ersten Lissabon-Urteils steht die Verfügung über Teile der Verfassungsidentität des Grundgesetzes nur dem Volk zu. Die Organe des Staates dürfen die Aushebelung und Zerstörung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch nicht durch Wegschauen oder gar aktives Ignorieren zulassen.

Das löst, auch gemessen an den Maßstäben des ersten Lissabon-Urteils vom 30.06.2009, die "Widerstandslage" (Art. 20 Abs. 4 GG) aus, also das Recht jedes deutschen Bürgers auf den friedlichen zivilen Ungehorsam, sich dem Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" friedlich zu widersetzen zur Widerherstellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
 

Widerstand gegen den EU – Vertrag

 
Regierung fürchtet Verzögerung durch Klagen gegen das Reformwerk - Köhler in der Zwickmühle.
Brüssel/Berlin - Der Vertrag von Lissabon gilt als Angela Merkels wichtigstes europapolitisches Projekt. Mit der unter maßgeblicher Beteiligung der Bundeskanzlerin ausgehandelten Reform gibt sich die EU eine neue Rechtsgrundlage. Doch nun trifft das ambitionierte Vorhaben ausgerechnet in Merkels Heimat auf Widerstände. Nach WELT-Informationen erwarten führende Abgeordnete der Berliner Regierungsparteien, dass Deutschland die EU ausbremsen und der neue Vertrag erst viel später als geplant umgesetzt werden könnte.
Hintergrund der Befürchtungen sind geplante Verfassungsklagen gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zur EU-Reform, die schnellere und bessere Entscheidungen in Europa ermöglichen und am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Sowohl die Linkspartei als auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler prüfen derzeit Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie könnten dazu führen, dass Bundespräsident Horst Köhler den neuen Vertrag nach der für Mai vorgesehenen Abstimmung im Bundestag möglicherweise nicht fristgerecht unterschreibt und die notwen-dige Ratifizierungsurkunde aus Deutschland nicht rechtzeitig in Rom, der Wiege der Europäischen Verträge, hinterlegt werden kann. Dies würde die Planungen in Brüssel auf den Kopf stellen und ein Inkrafttreten der neuen Entscheidungsregeln für die gesamte EU verzögern. "Der Druck auf Köhler wird gewaltig sein", sagte ein Abgeordneter, der in die Entscheidungsprozesse eingebunden ist.
Die Sorge in den Regierungsparteien ist nicht unbegründet. Köhler hatte es bereits im Juni 2005 abgelehnt, das deutsche Gesetz zur am Ende wegen des "Neins" der Niederländer und Franzosen gescheiterten EU-Verfassung zu unterschreiben. Auch damals hatte Gauweiler Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der für die Klage am Bundesverfassungsgericht zuständige Berichterstatter, Siegfried Broß, hatte Köhler in einem Telefonat geraten, vor einer Unterschrift erst den Richterspruch abzuwarten. Köhler folgte dem Rat - er fürchtete eine Blamage, falls Karlsruhe der Klage Gauweilers gefolgt wäre und damit eine andere Rechtsauffassung als das Bundespräsidialamt vertreten hätte. Der Zweite Senat des Gerichts verzichtete dann aber auf eine Entscheidung, weil die EU die Verfassungspläne auf Eis legte und in den Vertrag von Lissabon überführte.
In Regierungskreisen hofft man nun, dass sich der Bundespräsident im Fall der für Sommer erwarteten neuen Klagen anders verhalten wird als 2005. Im Klartext heißt das: Köhler soll den Vertrag trotz möglicherweise anhängiger Verfahren vor dem Verfassungsgericht unterschreiben. Das ist formal möglich, es entspricht aber nicht der Etikette der beiden Verfassungsorgane.Köhler sitzt in einer Zwickmühle: Er riskiert, kurz vor einer möglichen Wiederwahl als Bundespräsident im Mai 2009 durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen die Rechtmäßigkeit des Vertrags von Lissabon beschädigt zu werden. Auf der anderen Seite kann sich Deutschland als treibende Kraft hinter der neuen EU-Reform kaum erlauben, das Regelwerk zu blockieren. "Der außenpolitische Schaden wäre immens, Deutschlands Rolle in der EU schwer beschädigt", heißt es in Berlin.

Die Zukunft des umstrittenen neuen EU-Vertrags, der im Herbst vorigen Jahres von den 27 Staats- und Regierungschefs verabschiedet wurde, ist aber auch ohne die Entscheidungen in Deutschland weiter unsicher. Bisher haben fünf Staaten den Vertrag ratifiziert: Rumänien, Ungarn, Malta, Slowenien und Frankreich. Auch Großbritannien dürfte den neuen Entscheidungsregeln trotz großer Bedenken in weiten Teilen der Bevölkerung letztlich zustimmen. Ganz anders sieht es in Irland aus. Dort muss eine Volksbefragung entscheiden. Nach neuesten Umfragen wollen aber nur 26 Prozent der Iren dafür stimmen. Hinzu kommt, dass viele Iren das Referendum offenbar als Votum gegen Regierungschef Bertie Ahern nutzen wollen. "Das ist ganz normal. Ich bin auch sicher: Wenn die Franzosen morgen abstimmen müssten, ginge es mehr um Carla Bruni als um alles andere", sagte Irlands Europaminister Dick Roche.
Nun mittlerweile haben die Iren, durch Volksabstimmung dem Vertrag zugestimmt und bis auf die Tschechische Republik haben alle Mitgliedstaaten die Verträge ratifiziert.

                                                                            
                                  #                                       

 
 
 

Verarmung durch den Verbund mit der EU


De-Industrialisierung mindert den Wohlstand ganz gewaltig

  Widerspruch gegen die Irrlehren von

„New Economy“ und „Eurosystem“

von

Wilhelm Hankel und Dieter Spethmann

Schon Jahrtausende vor der Dampfmaschine waren die Menschen auf die Idee gekommen, zwecks Verbesserung ihrer Lebensbedingungen, also Mehrung des Wohlstands, miteinander Handel zu treiben, also Waren und Dienstleistungen zu tauschen. Die Perfektionierung von Segelschiff und Navigation sowie die Entwicklung langer Landwege wie der „Seidenstraße“ machten das möglich. Rechtsordnungen wanderten mit den Händlern, so das „Magdeburger Stadtrecht“ ab etwa 1200 nach Osten bis Kiew und in den Schwarzmeerraum. Das Hinzutreten der Dampfmaschine machte die Welt für den Handel „rund,“ und die Erfindung und Fortentwicklung der 5 „Wertpapiere“ in ihren verschiedensten Erscheinungsformen führten schließlich zu dem Welthandel, den wir kennen.

Mit der Seefahrt kam es ab Ende des Mittelalters zur Begründung von „Kolonien,“ zumeist europäischer Mächte und mit ihnen zum Handel in größerem Stil zwischen Kontinenten. Das 18. und 19. Jhdt. führten zur Entwicklung zugehöriger politischer Philosophien und Rechtsordnungen:

„Freier Handel,“ „Wettbewerb,“ „Protektionismus“ – um nur einige zu nennen. Solange die Währungssysteme der wichtigsten beteiligten Länder auf Edelmetallen beruhten, hatten Kaufleute, auch soweit sie nicht reine Tauschgeschäfte betrieben („Barter“), keine Schwierigkeiten, Leistung und Gegenleistung im Gleichgewicht zu halten. Das aber endete mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs, weil nunmehr Papierwährungen die Szene beherrschten.

Um nach drei Jahrzehnten großer politischer Tragödien zu einer friedlichen Weltwirtschaftsordnung zu gelangen, setzte der Engländer John Maynard Keynes ab 1944 seine neue Weltwirtschaftsordnung („Bretton Woods“) durch. Eigentlich sollte sie auf der Einführung einer den Goldstandard fortführenden neutralen Welt-Recheneinheit beruhen, dem „bancor.“ Er sollte für alle Zentralbanken der Welt beides in einem sein:

Maßstab der Wechselkursberechnung und (auf dieser Basis) Bezugsrecht für alle übrigen Währungen der Welt. Wer seine Währungsreserven in bancor anlegte, hatte sämtliche andere Währungen im Portefeuille, ein genialer Gedanke, den kürzlich die Zentralbank der VR China wieder aufgegriffen hat, denn er würde jedem Land Abwertungsverluste aus der heutigen Leitwährung, dem Dollar ersparen und zugleich der US-Volkswirtschaft das hemmungslose Inflationieren verbieten.

Doch die USA sahen im „Keynes-Plan“ einen Affront gegen den US-Dollar als von ihnen geplanter Leitwährung der Welt nach 1945. Sie setzten an Stelle des bancor den US-Dollar. Jede zu einem Mitgliedsland gehörende Notenbank sollte von der US-Notenbank für 35 (später 42) dort vorgelegte Dollar die Aushändigung einer Feinunze Gold (31,1 Gramm) verlangen können.

Trotz dieses Mangels ermöglichte das Bretton-Woods-System der Nachkriegszeit die größte Ausweitung des Welthandels der Menschheitsgeschichte – freilich unter ganz neuen Finanzierungsformen von Produktion und Handel. Denn jeder in den USA gedruckte Dollar konnte hinfort überall auf der Welt einkaufen, ohne dass die US-Volkswirtschaft eine Gegenleistung hätte erbringen müssen:

Bezahlung mit ungedeckten Schecks, die allerdings von einer ausländischen Notenbank in Washington zur Einlösung in Gold präsentiert werden konnten. So wurden die USA, die durch militärische Entwicklungen (gewonnene Weltkriege, immer modernere Rüstung, Atombombe) zur Ersten Weltmacht im politischen Sinne geworden waren, auch zur Weltwirtschaftsmacht und ihre Währung, der US-Dollar, zur Welthandelswährung. Andere Mitgliedsländer des neuen Systems hingegen mussten sich in vorsichtigen Schritten mit ihrer Realwirtschaft und mit ihren Währungen an die neuen Wirklichkeiten herantasten.

Nur die Fähigkeit einer Volkswirtschaft, im Außenhandel Überschüsse zu erzielen, führte zu nennenswerter Wohlstandsmehrung. Nur sie schuf die Voraussetzung zur „Aufwertung“ der betreffenden nationalen Währung, also zur Mehrung ihrer Kaufkraft im Ausland und damit zur Steigerung des Binnenwohlstands. So wurde die Deutsche Mark aufgrund der Tüchtigkeit deutscher Unternehmer und Arbeitnehmer und der Einsicht der politischen Führung nach Jahrzehnten von Aufwertungen (um insgesamt bis zu 300%) ab 1989/90 zum Synonym für Wohlstand und wirtschaftliche Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland (der „Bonner Republik“). Sie brachte den deutschen Arbeitnehmer mit seinem Einkommen (netto und real) in die europäische und die Weltspitze – eine Vorwärtsbewegung über vier Jahrzehnte hinweg.

„Full employment in a free society“ – diese Traumvorstellung des englischen Soziologen (und Keynes- Schülers) Lord Beveridge, den einer der Autoren als Student in Kiel im Sommer 1946 erlebte, war in Deutschland Wirklichkeit geworden.
Für den Welthandel aber war es 1971 zu einem Eingriff gekommen, der die Welt verändern sollte: Die amerikanische Regierung kündigte einseitig die im Bretton-Woods-Abkommen vereinbarte Goldeinlösungspflicht. Jetzt wurde auch der US-Dollar, wie alle übrigen Währungen, reines Papiergeld.

Die US-Notenbank hatte keine Pflicht zur Goldlieferung mehr. Noch heute erstaunt uns, dass diese fundamentale Änderung in der öffentlichen Wahrnehmung keinen allzu großen Widerhall fand. Der Proteststurm blieb aus. „Business as usual“ war die Parole – bis heute und so geriet die Weltwirtschaft ins Taumeln.
Zunächst erlagen die Amerikaner der verführerischen Kraft ihrer Leitwährung. Sie fanden natürlich schnell heraus, wenn ein Produkt ihres täglichen Bedarfs im Ausland billiger eingekauft als in den USA hergestellt werden konnte. Billigerer Import sollte zur Mehrung des eigenen Wohlstands führen. Basta, man lebte schließlich in einer Konsumgesellschaft mit dem in der Verfassung verbrieften Recht auf den „Pursuit of happiness.“

Da man zur Bezahlung solcher Importe nur frischgedruckte Dollars hinzugeben brauchte, wurden mehr und mehr Waren importiert, die bislang in den USA hergestellt worden waren. So kam es zum Niedergang der amerikanischen Stahlindustrie, der Autoindustrie und vieler, vieler anderen Industrien. Arbeitsplätze wurden „exportiert,“ wie man euphemistisch sagte. Schrumpfung und Siechtum befielen die amerikanische „manufacturing base.“ 

Theoretisch wäre die US-Wirtschaft in der Lage gewesen, durch eigene Anstrengungen neue  Produkte und Verfahren zu entwickeln, die man hätte exportieren können, um damit die Außenhandelsbilanz auszugleichen. Praktisch erfolgte das nur auf einigen Gebieten wie „Information Technology“ und „Entertainment Industry.“ Aber im Volumen reichte all das nicht aus, so dass die amerikanische Außenhandelsbilanz hoffnungslos defizitär wurde, über Jahre und Jahrzehnte hinweg. Dementsprechend häuften sich im Ausland Gläubigerrechte gegenüber den USA, heute an erster Stelle in China. Dieses hatte und hat verheerende Folgen sowohl für die US-Volkswirtschaft wie die gesamte Weltwirtschaft. Sie wurde mit Dollars überflutet, die nicht zum Einkauf in die USA „repatriiert“ wurden. Solche Dollars wurden zur Finanzierung von Transaktionen eingesetzt, die die Wirtschaft der USA überhaupt nicht berührten.
Paradox oder nicht: Gerade nach dem der US-Dollar seine Qualität als Weltwährung aufgegeben hatte, wurde er es mehr denn je!

Diese Trends führten spiegelbildlich zur Entwicklung einer immer weiter ausgreifenden „Finanzindustrie“ in den USA (und Großbritannien, das mit seiner Währung und seiner Wirtschaftspolitik den USA weitgehend folgte).
Diese entwickelte neuartige Produkte: „Derivate.“ Damit wurden neue Arbeitsplätze in Büros von Banken, Versicherern, Maklern usw. geschaffen, gewiss, aber sie konnten mangels eines realen Wertschöpfungsanteils nicht die Arbeitsplätze ersetzen, die durch die Schrumpfung der „Manufacturing base“ verloren gegangen waren.

Diejenigen Amerikaner, die ihre Jobs bei der manufacturing base verloren hatten, bemühten sich natürlich um andere Einkommensquellen: Es liegt in der Mentalität amerikanischer Bürger, die helfende Hand in erster Linie am eigenen Arm zu suchen. So kam mancher Amerikaner zu einem oder sogar zwei Nebenjobs und in einer mehrköpfigen Familie konnte eine größere Zahl solcher Jobs zusammenkommen. Alle diese Jobs aber hatten und haben einen Makel: Sie haben keinen oder nur einen minimalen realen Wertschöpfungsanteil verglichen mit Jobs in der manufacturing base. 

Die amerikanische Notenbank FED - übrigens eine Privatbank - und die amerikanische Regierung stützten diese Entwicklung mit einer Reihe von Maßnahmen. So wurde eine Politik des „leichten Geldes“ eingeführt. So wurde begünstigt, zinsgünstige Konsumentenkredite und Kredite für Hausbauten zu gewähren. So wurde eine generelle „Financial deregulation“ eingeführt, die die Einschleusung minderwertiger Finanzprodukte in den Markt begünstigte.
Alles zusammen schuf den Mythos einer „New Economy,“ einer auf Dienstleistungen und Konsumentenkredite gestützten Volkswirtschaft. Mitte 2007 platzte die erste Blase, diejenige der „Subprime mortgages.“

Die schmerzlichen Folgen der privaten Überschuldung wurden spürbar. Große Verluste an Eigenkapital traten ein, denn die in den Häusern steckenden Anteile von Eigen-/Sparkapital gingen weitgehend verloren.
Insoweit die Gläubigerrechte aus „Subprime mortgages“ in Derivaten zusammengefasst und verkauft worden waren, trat der Schaden bei den Käufern ein, die gutes Geld für schlechte Ware hingegeben hatten. So gelangte dieses amerikanische Phänomen auch nach Deutschland.

Besonders bei Landesbanken und der Hypo Real Estate konnte man solche Verluste beobachten. Soweit wir feststellen konnten, war in der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts bei vielen Landesbanken aufgrund einer EU-Regelung Überliquidität vorhanden, die angesichts der Struktur dieser Banken, vor allem ihrer Personalstruktur, in waghalsigen Anlageformen Ausdruck fand. Aber zurück zu den USA.
Unter Führung der amerikanischen „Finanzindustrie“ wurde die Welt mit Derivaten überschwemmt. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich nannte in ihrem September-Bericht 2008 die Summe aller an „Organized Exchanges“ gehandelten Derivate mit 600 Billionen US Dollar.
Das ist das Zehnfache eines Welt-Sozialproduktes. Wenn also nur 10% Risiko in dem Volumen steckt, wäre das Welt-Sozialprodukt eines Jahres vernichtet – natürlich nicht gleichmäßig über alle Staaten verteilt, sondern mit lokalen und regionalen Schwerpunkten. Wir halten das für das größte bekannte Risiko der Weltwirtschaftsgeschichte.

Die Politik der USA hielt es 2008 für richtig, große Beträge aus Steuereinnahmen bzw. neu eingegangenen Staatsschulden bereitzustellen, um Banken „toxische Wertpapiere,“ wie sie inzwischen summarisch genannt wurden, zum Nennwert abzukaufen. Wie groß die Belastung des amerikanischen Steuerzahlers bzw. diejenige der amerikanischen Staatsgläubiger schlussendlich sein wird, steht in den Sternen.
Paul Craig Roberts, stellvertretender US Außenminister unter Reagan, erklärte am 19. Juli 2009: „The real crisis awaits us. It is the crisis of high unemployment, of stagnant and declining real wages confronted with rising prices from the printing of money to pay the government’s bills and from the dollar’s loss of exchange value. Suddenly, Wal-Mart prices will look like Neiman Marcus prices.”
Die Entwicklung der USA seit 1971 stellt also eindeutig unter Beweis, dass De-Industrialisierung den Wohlstand mindert, wenn es einer ins Außenhandelsdefizit geratenen Volkswirtschaft nicht gelingt, werthaltige Ersatzarbeitsplätze zu schaffen. Dieser Effekt wurde und wird verstärkt dadurch, dass der US-Dollar bis heute eine Auslandskaufkraft entfaltet, die seinen inneren Wert übersteigt. Dass das Leistungsbilanzdefizit der USA in laufender Rechnung inzwischen bis auf 3% des BIP gesenkt wurde, macht die Sache nicht besser. Zu bewältigen sind die Offshore-Dollars, die im Laufe von Jahrzehnten in die Welt gesetzt wurden und die sich immer noch von Monat zu Monat vermehren. 

Ein paralleles Phänomen beobachten wir seit Einführung des Euro bei der Mehrzahl der Mitgliedsländer. 11 der insgesamt 16 Mitgliedsländer sind in ihrem Außenhandel strukturell passiv. Ihre Gestehungskosten erlauben z. B. der griechischen Volkswirtschaft nicht, bei der unvermeidbaren Anwendung des generellen Euro-Außenkurses ihre Importe durch Exporte zu finanzieren. Das ist für uns eine Tendenz ohne sichtbare Chance zur Umkehr, weil sie Probleme von Struktur und Kultur betrifft. So kauft der griechische Y-Euro weiterhin beliebig außerhalb Griechenlands ein, obwohl das griechische Leistungsbilanzdefizit bei 9% liegt und jedem Fachmann klar ist, dass die griechische Volkswirtschaft die von ihrer Notenpresse in die Welt gesetzten Überschuss-Y-Euros zu keiner Zeit wird honorieren können. 

Inzwischen beginnt selbst Brüssel aufzuwachen und zu fürchten, dass Euro-Wahn statt zum Motor, zum Pulverfass europäischen Einigung werden könnte.
Das Handelsblatt zitierte kürzlich aus einem Geheimbericht der EU-Kommission:

„Einige Staaten wie Deutschland, Finnland und Österreich hätten ihre Wettbewerbsfähigkeit seit Einführung des Euro deutlich gesteigert, andere wie Spanien und Griechenland seien dagegen massiv zurückgefallen, heißt es in einem gestern vorgelegten Bericht der EU-Kommission. Die wachsenden Unterschiede in der ökonomischen Leistungskraft kämen in den nationalen Leistungsbilanzen deutlich zum Ausdruck, schreibt die Brüsseler Behörde. Seit Mitte 1990 würden die Leistungsbilanz-Positionen sich immer weiter auseinander entwickeln. Deutschland, Österreich, die Niederlande und Finnland hätten ihre Überschüsse deutlich steigern können, während Griechenland, Spanien, Portugal und Irland immer höhere Defizite ausweisen würden. Die Kluft zwischen diesen beiden Ländergruppen sei in der Geschichte der Währungsunion noch nie so groß gewesen wie heute.“

Ursache dafür seien "beunruhigende" makroökonomische Ungleichgewichte in mehreren Ländern, heißt es in dem Bericht weiter. Die Kommission verweist auf eine dem Produktionswachstum nicht angepasste Lohnpolitik, einen Immobilienpreisboom sowie eine zu hohe private Auslandsverschuldung in einigen Ländern. In den ersten Jahren nach der Euro-Einführung hätten manche Länder zunächst von hohen Kapitalzuflüssen aus dem Ausland profitiert, doch diese Mittel seien "nicht immer für die produktivsten Zwecke" eingesetzt worden, sondern stattdessen häufig in den Konsum und in den Immobiliensektor geflossen. Diese Länder seien besonders anfällig für abrupte Veränderungen an den Finanzmärkten.
Wenn die wettbewerbsschwachen Mitgliedstaaten der Euro-Zone ihre nationalen Währungen noch hätten, dann müssten sie diese jetzt um zehn bis 15 Prozent abwerten, schreibt die EU-Kommission. Da dieser Weg aber nun versperrt ist, drohen andere schmerzliche Anpassungsprozesse.

Eigentlich müssten die betroffenen Staaten ihr Arbeitsrecht flexiblisieren und ihre Lohnkosten senken. Wenn dies nicht geschehe, dann würde die Arbeitslosigkeit steigen und der Kapitalstock werde nicht mehr optimal genutzt. Die Fiskalpolitik könne nur marginal dabei helfen, die Ungleichgewichte abzubauen, schreibt die Kommission.

Die EU-Finanzminister befassen sich Ende der Woche bei ihrem informellen Treffen in Prag mit den hohen Haushaltsdefiziten von Irland, Spanien, Frankreich und Griechenland. Die Kommission will den vier Ländern Fristen setzen, innerhalb derer die Defizitquoten wieder unter den EU-Grenzwert von drei Prozent fallen sollen. Griechenland soll das bereits im kommenden Jahr schaffen, Frankreich und Spanien bis 2012 und Irland bis 2013. Die tschechische EU-Präsidentschaft geht davon aus, dass sich manche der betroffenen Finanzminister gegen diese Vorgabe der Kommission wehren werden.“ 

Im kaufkraftgewichteten Pro-Kopf-Einkommen der EU, dem wichtigsten Ausdruck für nationalen Wohlstand, wirkte sich das in 2008 so aus.
Der Durchschnitt der EU-27 (also unter Einschluss von Bulgarien und Rumänien) wurde = 100 gesetzt.
Dann lag Luxemburg bei 273%, Irland (ein herausragender Bankrotteur) bei 140, die Niederlande bei 131, Österreich bei 125, Schweden bei 123, Dänemark bei 119, Belgien bei 118, Finnland bei 115, Großbritannien bei 114. Dann erst kam das Gläubigerland Deutschland mit 111, dicht gefolgt von Frankreich mit 108 und Spanien mit 103. Der von Deutschland erzielte Leistungsbilanzüberschuss von rd. 180 Milliarden €, das sind 7% unserer Wirtschaftsleistung in 2008, hatte sich für uns also in Luft aufgelöst und das Wohlleben vieler anderer gesteigert. 

Spanien z. B., politisch und ökonomisch aus dem Ruder gelaufen, hatte letztes Jahr ein Leistungsbilanzdefizit von 159 Milliarden US-Dollar oder 8% seines BIP oder >US-Dollar 3.000 pro Kopf und damit mehr als die USA. Und doch lag das Pro-Kopf-Einkommen des Spaniers nur knapp unter demjenigen des Deutschen. Eurozone und EU präsentieren eine absurde Welt.

Gäbe es keine Eurozone, so hätte die Deutsche Bundesbank, die von der deutschen Volkswirtschaft 2008 hereingeholten Devisen von 237 Milliarden US-Dollar, noch als „Forderungen an das Ausland“ in den Büchern. 
Da der deutsche Leistungsbilanzüberschuss bis 2008 Jahr für Jahr in der Größenordnung des chinesischen lag, hätten sich hier Forderungen von weit mehr als eine Billion Dollar angehäuft. Die Deutsche Bundesbank hätte also einen ähnlichen Spielraum wie die chinesische. Diese Größenordnung spiegelt das Opfer, das jeder einzelne deutsche Bürger Tag für Tag für das Doppelsystem EU/Eurozone bringt. Der Titel eines „Exportweltmeisters“ ist für Deutschland der reinste Hohn. Wir behalten nichts davon übrig, gar nichts. 

Es ist also zu konstatieren, dass die Lehre von der „New Economy“ für die USA kein Heil gebracht hat, sondern Unheil, und dass die Lehre von der wohlstandsmehrenden Wirkung des „Eurosystems“ dazu führt, dass die im Außenhandel defizitären Länder der Euro-Zone immer stärker auf Kosten der wenigen Überschussländer leben. „Währungs-Sozialismus“ nennt das der tschechische Staatspräsident Klaus.

Man gebe sich keinen Illusionen hin. Der Westen - nicht nur seine Wirtschaft und sein Finanzsystem, sondern seine kulturelle Vorbildfunktion für die Welt von heute – steht auf dem Prüfstand. Wenn die westlichen Staatslenker nicht in der Lage sind, ihre selbst geschaffenen Probleme, die jetzt in der Doppelkrise ihrer Finanzen und Währungen kulminieren, rasch und überzeugend zu lösen, wird sich die Welt von den USA wie von Europa abwenden wie von auslaufenden Automodellen.
Der „clash der Kulturen“ könnte anders enden als prognostiziert: In der Verarmung der reichsten Nationen der Erde und ihrem Versinken in der Bedeutungslosigkeit.

Neu daran wäre nur, dass nicht verlorene Kriege dies bewirkt hätten, sondern die Fehlentscheidungen von Politikern, denen alles fehlte, was ihre Völker von ihnen erwarteten, nämlich der Sinn für Realitäten und der Mut, sich lange erkennbaren Problemen zu stellen statt sie beharrlich und feige zu ignorieren.
Nordamerika und Westeuropa könnten schon bald zu den Regionen zählen, von denen künftige Geschichtsbücher berichten, wie es ihren Bewohnern einst ging, die aber heute davon leben, dass die neuen Reichen sie als Foto-Touristen besuchen. Noch ist es Zeit, diese „Historisierung“ zu vermeiden.

*******

Bonn und Düsseldorf, am 25. August 2009

Überarbeitung H. Weiser  27.Oktober 2009